Gebühren- und Benutzerordnung der Bibliothek Neukieritzsch / Deutzen

Gebührenordnung 

1. Benutzungsgebühren:

Erwachsene (pro Jahr):                                           7,50 € 
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre (pro Jahr):           2,50 €
Neuausstellung bei Verlust des Benutzerausweises: 2,50 €

2. Versäumnisgebühren für das Überschreiten der Ausleihfrist für Bücher, Kassetten und Videos pro Woche und entliehenes Medium:

je Woche u. Exemplar: 0,50 €

Für das Überschreiten der Leihfrist bei CD, Spielen und DVD pro Ausleihtag und entliehenes Medium:
je Tag und Exemplar: 1,00 €

3. Ersatz Verlorengegangener oder beschädigter  Medien:

Gebühr für die Einarbeitung des Ersatzexemplars: 2,50 €
Wiederbeschaffung einer beschädigten oder verlorengegangener Medieneinheit: Wiederbeschaffungspreis

4. Vorbestellung bei schriftlicher Benachrichtigung: Porto

5. Gebühr bei einer Fernleihbestellung innerhalb
    Sachsens (Briese):
1,00 € + Porto

6. Gebühr bei einer Fernleihbestellung Deutschland-
    weit: 
6,00 € + Porto

 7. Internet-Nutzung:                                      

    1/2 Stunde: 0,50 €
       1 Stunde: 1,00 €

8. Rechnerausdruck:

    A4-Seite: 0,10 €

9. Kopieren:

    A4-Seite: 0,10 €

Benutzerordung der Bibliothek des ProRegio e.V.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Bibliothek Neukieritzsch / Deutzen ist eine öffentliche Einrichtung des Vereins Pro Regio e.V. Sie dient der Bildung, Information und der Unterhaltung.       
(2) Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Bibliothek auf privatrechtlicher Grundlage zu nutzen.
(3) Gebühren werden nach der zu dieser Satzung gehörenden Gebührenordnung erhoben und sind sofort fällig. 
 

(4) Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden öffentlich bekannt gegeben.

 § 2 Anmeldung

(1) Jeder Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises an. Er erkennt mit seiner Unterschrift die Benutzungsordnung an und erteilt seine Einwilligung, die Angaben zu seiner Person elektronisch zu speichern.
(2) Bis zu 18 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte im Schadensfall zur Ersatzleistung bzw. zur Begleichung anfallender Gebühren gemäß Gebührenordnung.
(3) Dem Benutzer wird ein Bibliotheksausweis ausgestellt, der nicht übertragbar ist. Der Verlust ist unverzüglich mitzuteilen, die Ausstellung eines Ersatzausweises ist gebührenpflichtig. Das Anmeldeformular verbleibt in der Bibliothek. Eine Änderung der Anschrift oder des Namens ist unter Vorlage des Personalausweises der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.

 § 3 Formen der Benutzung
 

(1) Die Benutzung von Medien kann in der Bibliothek oder durch die Ausleihe außer Haus erfolgen.
(2)  Die Bibliothek unterstützt ihre Benutzer durch Beratung, Auskunft und Informationen.
 

 § 4 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

(1) Die Ausleihfrist:
Bücher, Spiele, Tonkassetten und Videos: 4 Wochen
CD, DVD und elektronische Spiele:           2 Wochen.
In begründeten Fällen kann die Ausleihfrist durch die Bibliothek verkürzt werden.
(2) Die Ausleihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder telefonisch gestellt werden.
(3) Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
(4) Bei Überschreitung der Leihfrist werden Säumnisgebühren gemäß Gebührenordnung fällig.

§ 5 Zusätzliche Leistungen der Bibliothek

(1) Die Bibliothek stellt einen Benutzer-PC zur Verfügung. Bei Nutzung des Computerarbeitsplatzes darf kein privater Datenträger verwendet werden. Ausdrucke vom Benutzer-PC sind gebührenpflichtig.
(2) D
ie Bibliothek beschafft nach den dafür geltenden Bestimmungen Literatur über den Leihverkehr aus anderen Bibliotheken. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Bestimmungen der entsendenden Bibliothek. Der Auftrag ist kostenpflichtig.
  

 § 6 Pflichten der Benutzer

(1)  Die Benutzer sind verpflichtet, Medien und Einrichtung der Bibliothek pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Bei der Ausleihe außer Haus haben die Benutzer die Vollständigkeit und den Zustand der Medien, die sie entleihen wollen zu überprüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach Ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen.
(2)  Für den Verlust oder die Beschädigung von Medien während der Benutzung hat der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter vollen Einsatz zu leisten und die Gebühr für die Einarbeitung des Ersatzexemplars zu tragen. Er haftet auch in jedem Fall für die unzulässige Weitergabe an Dritte.
(3) 
Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

§ 7 Verhalten/Haftung in der Bibliothek

(1) Rauchen, Essen, Trinken oder laute Unterhaltung sind in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet.
(2) Tiere dürfen von den Benutzern nicht mit in die Bibliothek genommen werden.
(3) Für persönliche Dinge, die in der Bibliothek abgelegt werden, wie Kleidung oder Taschen, wird keine Haftung übernommen.
(4) Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
(5) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet für alle Schäden, die er während seines Bibliotheksbesuches verursacht.
(6) Benutzer, die wiederholt oder erheblich gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

Die Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 1.01.2012 in Kraft.

Deutzen, den

Pro Regio e. V.

Geschäftsführung
 

 

 

 

 

 

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